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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung und Haftungsausschluss

Sprachfassungen: Dieses Dokument ist eine Übersetzung des niederländischen Originals und dient ausschließlich der Information. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die niederländische Fassung. Bei Widersprüchen oder Auslegungsunterschieden zwischen den Sprachfassungen ist die niederländische Fassung maßgeblich. Eine englische Fassung ist ebenfalls verfügbar.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten:

Angebot: jedes Angebot von MyYounit zum Abschluss eines Vertrages;

Anwendung(en): die über den Dienst bereitgestellte(n) Software(module) unter dem Namen MyLock, mit der dem Auftraggeber Zutrittstechnik für Eingänge, Aufzüge, Boxtüren, Transportwagen und elektronische Vorhängeschlösser geliefert wird; und/oder die über den Dienst bereitgestellte(n) Software(module) unter dem Namen MyYounit, mit der dem Auftraggeber ein Online-Selfstorage-Managementsystem geliefert wird, mit dem dieser eine Buchungsseite für Endkunden unterhalten kann, über die Endkunden Lagerräume buchen können, gegebenenfalls einschließlich der zugrunde liegenden Datenbanken mit den Datensammlungen und der Dokumentation;

MyYounit: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung MyYounit B.V., auftretend unter dem Namen MyYounit, mit Sitz in Vierzonenweg 17, 7681 DX Vroomshoop (Niederlande), eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 91644860, als Verwenderin dieser Bedingungen;

Verfügbarkeit: der Zeitraum, in dem der Auftraggeber tatsächlich über den Dienst auf die Anwendung zugreifen kann;

Dienst(e): die entgeltliche Bereitstellung und das Vorhalten der Anwendung(en) durch MyYounit zugunsten des Auftraggebers auf einem Server, einschließlich der Bereitstellung von Software für den Zugriff auf die Daten sowie des Verkaufs, der Lieferung und/oder Bereitstellung von Hardware;

Nutzer: eine vom Auftraggeber autorisierte natürliche Person, die über das Portal verfügbare Anwendung(en) nutzen darf;

Schnittstelle: ein Hilfsmittel in Form einer Kommunikationsverbindung zwischen dem Dienst und Systemen im Bereich des Auftraggebers und von MyYounit;

Hardware: die von MyYounit an den Auftraggeber gelieferten beweglichen Sachen;

Hilfsmittel: die Mittel, die der Nutzer und/oder Auftraggeber auf seinem Computer installiert, um die Anwendung nutzen zu können;

Auftraggeber: die natürliche(n) Person(en) und/oder juristische(n) Person(en), denen MyYounit ein Angebot unterbreitet und/oder mit denen MyYounit einen Vertrag abschließt;

Vertrag: jeder Vertrag zwischen den Parteien über die Erbringung von Diensten durch MyYounit an den Auftraggeber;

Partei: MyYounit und der Auftraggeber, gemeinsam oder einzeln;

Personenbezogene Daten: personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), die bei der Nutzung des Dienstes und/oder der Anwendung(en) verarbeitet werden;

Portal: die Internetseite, über die der Auftraggeber und der Nutzer den Dienst nutzen und Änderungen beantragen können;

Server: ein von oder im Auftrag von MyYounit verwalteter Computer oder eine zusammengehörende Gruppe von Computern und zugehöriger Hardware („Cloud“) mit Webserver-Ausstattung, den Anwendung(en), unterstützender Software und/oder Datenbanksoftware, die über das Internet erreichbar sind;

Zugangsmittel: die Mittel, wie etwa ein Token oder eine Kombination aus Zugangscode und Benutzername, mit denen Zugang zum Portal, zum Server und zu den Anwendung(en) gewährt wird;

Auftragsverarbeitungsvertrag: der zwischen MyYounit und dem Auftraggeber geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag, in dem MyYounit als „Auftragsverarbeiter“ und der Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO qualifiziert;

Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von MyYounit.

2. Allgemeines

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge.
  2. Haben diese Bedingungen auf einen Vertrag Anwendung gefunden, so gelten sie von Rechts wegen – ohne dass dies zwischen den betreffenden Parteien gesondert vereinbart werden muss – für jeden später geschlossenen Vertrag zwischen den Parteien, sofern in Bezug auf den betreffenden Vertrag nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Die Anwendbarkeit allgemeiner oder besonderer Bedingungen des Auftraggebers auf einen Vertrag wird von MyYounit ausdrücklich zurückgewiesen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich von MyYounit für auf einen Vertrag anwendbar erklärt wurden.
  4. Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig oder werden sie vom Auftraggeber angefochten, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen auf den Vertrag uneingeschränkt anwendbar. Die Parteien werden sich abstimmen, um eine nichtige oder angefochtene Bestimmung durch eine wirksame bzw. nicht anfechtbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht der nichtigen bzw. angefochtenen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  5. Weicht ein Vertrag von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Bedingungen ab, so gehen die Bestimmungen des Vertrages vor. Die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben auf den Vertrag uneingeschränkt anwendbar.

3. Angebote

  1. Ein Angebot ist, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und gilt für die im Angebot genannte Frist. Enthält das Angebot keine Annahmefrist, so verfällt es in jedem Fall vierzehn (14) Tage nach dem im Angebot genannten Datum.
  2. Ein vom Auftraggeber innerhalb der Gültigkeitsfrist angenommenes Angebot kann von MyYounit innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang der Annahme bei MyYounit widerrufen werden, ohne dass MyYounit zum Ersatz eines hieraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.
  3. Ein vom Auftraggeber erteilter Auftrag wird von MyYounit durch eine Auftragsbestätigung bestätigt. Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung Einwendungen gegen diese Bestätigung, so gilt der Auftrag, wie in der Auftragsbestätigung beschrieben, als vom Auftraggeber angenommen.
  4. Stellt der Auftraggeber MyYounit Informationen zur Verfügung, damit MyYounit ein Angebot unterbreitet, so darf MyYounit auf die Richtigkeit dieser Informationen vertrauen und wird ihr Angebot hierauf stützen. Der Auftraggeber stellt MyYounit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf die Verwendung der von oder im Auftrag des Auftraggebers bereitgestellten Informationen beziehen.
  5. Wird ein Angebot auf Wunsch des Auftraggebers erstellt und nicht angenommen, so ist MyYounit berechtigt, dem Auftraggeber alle Kosten in Rechnung zu stellen, die ihr für die Erstellung des Angebots entstanden sind.
  6. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben sowie etwaiger im Rahmen des Vertrages anfallender Kosten, einschließlich Reise- und Unterkunftskosten, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.

4. Auftrag

  1. Der Auftraggeber erteilt MyYounit den Auftrag, die Dienste gemäß dem Vertrag und diesen Bedingungen zu erbringen. Die Dienste und die Anwendung(en) werden „wie sie sind“, „wie sie verfügbar sind“ und „mit allen vorhandenen Mängeln“ geliefert.
  2. MyYounit ist nicht verpflichtet, für die Erbringung der Dienste ein Ausweichrechenzentrum oder andere Ausweichmöglichkeiten vorzuhalten.
  3. MyYounit ist jederzeit berechtigt, Anpassungen am Design oder Funktionieren der Dienste und/oder Anwendung(en) vorzunehmen.
  4. Die Nutzung der Dienste und/oder Anwendung(en) erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, die Anwendung(en) nicht zu anderen als den im Vertrag und in diesen Bedingungen genannten oder daraus hervorgehenden Zwecken zu nutzen, und stellt MyYounit von allen Verletzungen und Schäden frei, die sich aus der Anwendung und/oder Nutzung der Dienste und/oder Anwendung(en) ergeben können, und hält MyYounit insoweit vollumfänglich schadlos.

5. Lieferung und Montage

  1. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle Aussparungen für die Montage der Hardware wie etwa MyLock-Geräte vorhanden sind, so dass die Schlösser einfach montiert werden können.
  2. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle Geräte, die nicht mit einer Batterie ausgestattet sind oder werden, entsprechend den Vorschriften und Empfehlungen von MyYounit sowie den lokalen Vorschriften und Gesetzen korrekt angeschlossen werden.
  3. Der Auftraggeber ist für die in Artikel 5 dieser Bedingungen auszuführenden Arbeiten vollumfänglich verantwortlich.

6. Preis

  1. Der für die Dienste zu zahlende Preis ist im Vertrag festgelegt.
  2. Die im Vertrag genannten und die von den Parteien während der Vertragslaufzeit besprochenen Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der geschuldeten Umsatzsteuer sowie sonstiger staatlich auferlegter Abgaben.
  3. MyYounit ist berechtigt, die vereinbarten Preise periodisch zu ändern, einschließlich des Rechts, Preise und Tarife einmal pro Vertragsjahr bis zu einem Höchstbetrag entsprechend dem niederländischen Verbraucherpreisindex (CPI) für diesen Zeitraum anzupassen. MyYounit wird den Auftraggeber mindestens einen Kalendermonat im Voraus schriftlich über Tarifänderungen informieren, ohne dass dem Auftraggeber das Recht zusteht, den Vertrag wegen der Preiserhöhung zu beenden.

7. Zahlung

  1. Die Zahlung der von MyYounit in Rechnung gestellten Beträge hat stets innerhalb der vereinbarten Fristen, in keinem Fall jedoch später als 30 Tage nach Rechnungsdatum, auf die von MyYounit angegebene Weise und in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, sofern MyYounit nicht schriftlich etwas anderes angibt. MyYounit ist berechtigt, periodisch zu fakturieren.
  2. Zahlt der Auftraggeber eine Rechnung nicht innerhalb der in Artikel 7.1 genannten Frist, so befindet er sich von Rechts wegen in Verzug (Artikel 6:83 lit. a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Der Auftraggeber schuldet in diesem Fall den gesetzlichen Verzugszins (Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) auf den in Rechnung gestellten Betrag sowie gerichtliche und außergerichtliche Inkassokosten, wobei Letztere pauschal auf 15 % der ausstehenden Beträge mit einem Mindestbetrag von 500,– € festgesetzt werden.
  3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die an MyYounit geschuldeten Beträge mit etwaigen Forderungen gegen MyYounit zu verrechnen. Einwendungen gegen die Höhe einer Rechnung entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.

8. Verfügbarkeit und Anpassungen

  1. MyYounit wird sich bemühen, den vereinbarten Dienst stets ordnungsgemäß funktionieren zu lassen, und strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit, Qualität und Sicherheit des Dienstes an. MyYounit übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass der Dienst ohne Fehler, Störungen oder Unterbrechungen funktioniert. Bei MyYounit handelt es sich lediglich um eine Bemühungspflicht und keine Erfolgspflicht. MyYounit bemüht sich, etwaige Fehler, Störungen oder Unterbrechungen möglichst rasch zu beheben. Gelingt dies nicht, so liegt hierin in keinem Fall eine Nichterfüllung des Vertrages durch MyYounit, noch stellt dies einen Grund für den Auftraggeber dar, den Vertrag zu beenden oder anderweitig anzufechten. MyYounit haftet in keinem Fall für (Folge-)Schäden.
  2. MyYounit behält sich das Recht vor, die technischen und funktionalen Eigenschaften des Dienstes – ohne vorherige Ankündigung an den Auftraggeber – zu ändern, um die Funktionalität zu verbessern, Fehler zu beheben oder geltenden Gesetzen und Vorschriften zu entsprechen.
  3. Der Auftraggeber meldet etwaige Fehler im Dienst MyYounit unverzüglich schriftlich. „Fehler“ bezeichnet in diesem Zusammenhang die wesentliche Nichterfüllung der von MyYounit schriftlich bekannt gegebenen funktionalen oder technischen Spezifikationen. Ein Fehler liegt nur dann vor, wenn der Auftraggeber diesen nachweisen kann, er reproduzierbar ist und der normalen Nutzung des Dienstes entgegensteht. MyYounit bemüht sich, etwaige Fehler im Dienst zu ermitteln und zu beheben. MyYounit kann jedoch nicht garantieren, dass alle Fehler behoben werden, und haftet in keinem Fall für (Folge-)Schäden.
  4. Führt eine Anpassung im Sinne der Artikel 8.2 und 8.3 zu einer wesentlichen Änderung der Funktionalität des Dienstes, so wird MyYounit den Auftraggeber hierüber vor Bereitstellung der Anpassung schriftlich oder elektronisch informieren.
  5. MyYounit behält sich das Recht vor, den Dienst unter anderem zum Zwecke der Wartung, Anpassung oder Verbesserung der Computersysteme von MyYounit vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. MyYounit wird solche Außerbetriebnahmen möglichst außerhalb der Bürozeiten vornehmen und den Auftraggeber rechtzeitig im Voraus über geplante Außerbetriebnahmen informieren. Eine derart angekündigte Außerbetriebnahme des Dienstes stellt in keinem Fall eine Nichterfüllung der Verpflichtungen von MyYounit gegenüber dem Auftraggeber dar, und MyYounit haftet daher nicht für (Folge-)Schäden.
  6. MyYounit steht nicht für eine ordnungsgemäße Funktion des Dienstes ein, wenn nicht die von MyYounit für den Dienst (gegebenenfalls empfohlenen) Hard- und Software (einschließlich Betriebssystem und Infrastruktur mit den zugehörigen Einstellungen) verwendet wird. MyYounit steht ferner nicht für eine ordnungsgemäße Funktion des Dienstes ein, wenn der Auftraggeber den Dienst unsachgemäß nutzt und/oder unzutreffend implementiert und verwendet.
  7. MyYounit kann dem Auftraggeber in Abstimmung mit diesem Beta-Version(en) (eines oder mehrerer Module) des Dienstes zur Verfügung stellen. Die Nutzung dieser Version(en) erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

9. Hilfsmittel

  1. Der Auftraggeber ist für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der für den Zugang zu und die Nutzung der Dienste erforderlichen Hilfsmittel verantwortlich, einschließlich der vom Auftraggeber genutzten Hardware, (Peripherie-)Geräte und Software, Hilfsanwendungen, Konfiguration und Internetverbindung sowie (sonstiger) Telekommunikationseinrichtungen, die den von MyYounit angegebenen technischen und funktionalen Spezifikationen und etwaigen Anweisungen von MyYounit entsprechen müssen.
  2. Der Auftraggeber ist für die Aufrechterhaltung eines Anschlusses an das Energienetz und anderer für den Zugang zu und die Nutzung des Dienstes erforderlichen Anschlüsse verantwortlich.
  3. Auf die Nutzung der Hilfsanwendungen können zusätzliche (Lizenz-)Bedingungen (Dritter) Anwendung finden. MyYounit garantiert nicht die vollständige Funktionalität der vom Auftraggeber verwendeten Hilfsanwendungen und/oder Schnittstellen und haftet nicht für (Folge-)Schäden im Zusammenhang mit der (vollständigen) Nicht- oder Fehlfunktion der vom Auftraggeber verwendeten Hilfsanwendungen.

10. Zugang zum Dienst

  1. Der Auftraggeber ist für jede Nutzung des Dienstes und der ihm bereitgestellten Zugangsmittel mit oder ohne seine Zustimmung verantwortlich. MyYounit haftet nicht für (Folge-)Schäden des Auftraggebers und/oder Dritter, die durch unbefugte und/oder unsachgemäße Nutzung der Zugangsmittel entstanden sind.
  2. Die bereitgestellten Zugangsmittel sind nicht übertragbar, streng persönlich und ausschließlich zur Nutzung innerhalb der Organisation des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber wird bei der Nutzung der Zugangsmittel die erforderliche Sorgfalt walten lassen und diese gegenüber Dritten geheim halten.
  3. MyYounit kann die Zugangsmittel jederzeit nach eigenem Ermessen ändern; MyYounit wird den Auftraggeber hiervon schriftlich, elektronisch oder mündlich in Kenntnis setzen.
  4. Der Auftraggeber wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass die Zugangsmittel in die Hände unbefugter Dritter gelangen. Die Zugangsmittel sind ausschließlich zur Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber informiert MyYounit unverzüglich, wenn die Zugangsmittel unbefugt genutzt werden oder der Auftraggeber einen entsprechenden begründeten Verdacht hat.
  5. Der Auftraggeber kann MyYounit ersuchen, die Zugangsmittel zu sperren. MyYounit ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, Zugangsmittel von sich aus zu sperren, wenn MyYounit Kenntnis von einer möglichen unbefugten Nutzung der Zugangsmittel erlangt. MyYounit haftet in diesem Fall nicht für (Folge-)Schäden des Auftraggebers und/oder Dritter, die durch die Sperrung der Zugangsmittel entstanden sind.

11. Nutzung des Dienstes

  1. Der Auftraggeber und der Nutzer dürfen den Dienst ausschließlich für die im Vertrag genannten Module nutzen, die den Parteien hinreichend bekannt sind, und unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen.
  2. Nur der Auftraggeber und der Nutzer sind zur Nutzung des Dienstes berechtigt, wobei jedem einzelnen Nutzer lediglich die Nutzung seiner eigenen nicht-ausschließlichen Lizenz gestattet ist.
  3. Dem Auftraggeber und dem Nutzer ist es nur gestattet, den Dienst im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Auftraggebers und des Nutzers zu verwenden.
  4. Der Auftraggeber steht bei der Nutzung des Dienstes in jedem Fall dafür ein, dass er und die Nutzer – soweit relevant – die folgenden Regeln einhalten:
    • a. Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, dass seine (Peripherie-)Geräte, Software, Infrastruktur und Internetverbindung vor Viren, Cyberkriminalität und (sonstiger) rechtswidriger Nutzung durch Nutzer oder Dritte geschützt sind;
    • b. Der Auftraggeber und/oder der Nutzer wird bei der Nutzung des Dienstes keine (Computer-)Viren oder andere Dateien verbreiten, die dem (ordnungsgemäßen Funktionieren des) Dienst(es) schaden können;
    • c. Der Auftraggeber und/oder der Nutzer wird keine Handlungen vornehmen (lassen), die zu Störungen im Dienst, in (Computer-)Netzwerken oder Infrastrukturen (anderer Nutzer) führen können oder diesen Belästigungen, Einschränkungen oder unvorhergesehene Nutzung (für andere Nutzer) verursachen können;
    • d. Der Auftraggeber und/oder der Nutzer wird nicht unaufgefordert in großen Mengen Nachrichten mit gleichem oder ähnlichem Inhalt („Spam“) versenden;
    • e. Der Auftraggeber und/oder der Nutzer wird die Zugangsmittel nicht missbrauchen oder die Sicherheitsvorkehrungen des Dienstes (versucht) durchbrechen;
    • f. Der Auftraggeber und/oder der Nutzer wird keine Handlungen vornehmen oder unterlassen, von denen er weiß oder vernünftigerweise wissen müsste, dass sie zu einer strafbaren oder gegenüber MyYounit und/oder Dritten rechtswidrigen Nutzung des Dienstes führen könnten;
    • g. Der Auftraggeber und/oder der Nutzer wird kein rassistisches oder diskriminierendes Material und/oder (Kinder-)Pornografie öffentlich machen oder verbreiten. Unter Verbreitung wird auch das Einstellen in oder Verbreiten über die Infrastruktur des Dienstes verstanden;
    • h. Der Auftraggeber und/oder der Nutzer wird nicht gegen den Willen des Eigentümers oder Betreibers vorsätzlich und ohne Berechtigung in ein Computersystem oder einen Teil davon eindringen („hacken“);
    • i. Der Auftraggeber und/oder der Nutzer wird in keiner Weise in die geistigen Eigentumsrechte von MyYounit und/oder Dritten eingreifen; und
    • j. Der Auftraggeber und/oder der Nutzer wird ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MyYounit Informationen und Daten, die MyYounit im Rahmen des Dienstes zur Verfügung stellt, nicht veröffentlichen, vervielfältigen oder anderweitig verwenden, außer zur Nutzung im internen Geschäftsbetrieb des Auftraggebers;
    • k. Der Auftraggeber und/oder der Nutzer wird jederzeit die (Lizenz-)Bedingungen Dritter gemäß Artikel 12 beachten.
  5. Handeln der Auftraggeber und/oder die Nutzer in Widerspruch zu einer oder mehreren der vorstehenden Regeln, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die von MyYounit insoweit gegebenen angemessenen Weisungen zu befolgen und durch die Nutzer befolgen zu lassen.
  6. Sind Daten, die mithilfe des Dienstes gespeichert, bearbeitet, verarbeitet oder anderweitig eingegeben werden, gegenüber Dritten rechtswidrig, so ist MyYounit berechtigt, diese Daten unverzüglich, ohne vorherige Ankündigung, vom Server zu entfernen und zu vernichten. MyYounit haftet in keinem Fall für etwaige (Folge-)Schäden, die sich aus dieser Maßnahme ergeben.
  7. MyYounit kann den Zugang zu den Diensten verhindern, indem sie Zugangsmittel außer Betrieb setzt oder die Dienstleistung aussetzt, wenn sie den Verdacht hat, dass diese entgegen den Bestimmungen des Vertrages genutzt werden. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers besteht während einer solchen Außerbetriebnahme fort.
  8. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, den Dienst oder eine Kopie davon ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleihen. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die im Dienst enthaltenen Hinweise auf Urheberschaft oder den vertraulichen Charakter der Software oder einen Verweis auf MyYounit zu ändern oder zu entfernen.
  9. Dem Auftraggeber ist es nur gestattet, den Dienst zu laden und anzuzeigen, soweit dies technisch erforderlich und mit den erlaubten Nutzungszwecken sowie der Durchführung des Vertrages vereinbar ist.
  10. Alle Rechte am Dienst, die dem Auftraggeber im Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden, sind MyYounit vorbehalten.
  11. Handelt der Auftraggeber und/oder handeln die Nutzer entgegen den Bestimmungen dieses Artikels, so befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und MyYounit ist berechtigt, den Vertrag – ohne vorherige Mahnung – aufzulösen; MyYounit hat darüber hinaus alle Rechte, die ihr in einem solchen Fall gesetzlich zustehen.

12. Anwendungen Dritter

  1. Sofern und soweit bei der Erbringung der Dienste und/oder Anwendung(en) Anwendungen, Dienste oder andere Software Dritter bereitgestellt oder verwendet werden, gelten hinsichtlich dieser Anwendungen, Dienste oder anderen Software die Bedingungen dieser Dritten uneingeschränkt. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen Dritter und garantiert, im Einklang mit ihnen zu handeln.
  2. Sofern der Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienste und/oder das Funktionieren der Anwendung(en) selbst Anwendungen, Dienste oder andere Software Dritter bezieht und/oder nutzt, garantiert der Auftraggeber, jederzeit im Einklang mit den mit diesem Bezug oder dieser Nutzung verbundenen Bedingungen des jeweiligen Dritten zu handeln. MyYounit ist in keiner Weise für Anwendungen, Dienste oder andere Software Dritter verantwortlich oder haftbar. Der Auftraggeber stellt MyYounit von sämtlichen Verletzungen und Schäden frei, die sich aus der Anwendung und/oder Nutzung der betreffenden Anwendungen, Dienste oder anderen Software Dritter ergeben können, und hält MyYounit insoweit vollumfänglich schadlos.
  3. Sind und soweit die genannten Bedingungen Dritter im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und MyYounit aus irgendeinem Grund nicht anwendbar oder werden sie für nicht anwendbar erklärt, so gelten die Bestimmungen im Vertrag und in diesen Bedingungen zwischen den Parteien uneingeschränkt.
  4. MyYounit haftet hinsichtlich der Nutzung und Wartung der Anwendung niemals für mehr oder anderes als das, was im Verhältnis zwischen MyYounit und dem jeweiligen Zulieferer dieser Anwendung gilt.

13. Geistige Eigentumsrechte und Lizenz

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte an allen im Rahmen der Dienste entwickelten oder bereitgestellten Anwendungen oder sonstiger Dokumentation und anderen Materialien, an denen geistige Eigentumsrechte bestehen oder bestehen können, stehen ausschließlich MyYounit oder ihren Lizenzgebern zu.
  2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die widerruflichen, nicht-ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte und Befugnisse, die im Vertrag oder anderweitig ausdrücklich und schriftlich eingeräumt sind, für die Dauer des Vertrages (Lizenz). Die Lizenz wird unter der Bedingung erteilt, dass der Auftraggeber die im Vertrag genannten Tarife rechtzeitig und vollständig bezahlt und dass der Auftraggeber im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrages und dieser Bedingungen handelt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MyYounit ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.
  3. Der Auftraggeber wird die im Rahmen der Dienste entwickelten oder bereitgestellten Anwendungen oder sonstige Dokumentation und andere Materialien nicht anderweitig vervielfältigen oder veröffentlichen. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus im Rahmen der Dienste entwickelten oder bereitgestellten Anwendungen oder sonstiger Dokumentation und anderen Materialien zu entfernen oder zu ändern. Dem Auftraggeber ist es ebenfalls nicht gestattet, den Quellcode durch Reverse Engineering zu rekonstruieren. Der Auftraggeber garantiert, dass er die geistigen Eigentumsrechte, die an im Rahmen der Dienste entwickelten oder bereitgestellten Anwendungen oder sonstiger Dokumentation und anderen Materialien bestehen oder darin enthalten sind, nicht zu anderen als den im Vertrag aufgeführten Zwecken nutzt.
  4. Es ist MyYounit gestattet, technische Maßnahmen zum Schutz der im Rahmen der Dienste entwickelten oder bereitgestellten Anwendungen oder sonstiger Dokumentation und anderen Materialien zu ergreifen, sofern diese Maßnahmen die Funktionalität nicht beeinträchtigen. Sind die im Rahmen der Dienste entwickelten oder bereitgestellten Anwendungen oder sonstige Dokumentation und andere Materialien durch technische Maßnahmen geschützt, so ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, diesen Schutz zu entfernen oder zu umgehen.
  5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Fehler im Dienst und/oder in der Anwendung selbst zu (lassen) beheben, Anpassungen darin vorzunehmen, den Dienst auf andere Geräte zu übertragen, mit anderen Geräten und Software zu verbinden, die Funktionalität eigenständig zu erweitern, Parameter zu ändern und/oder Sicherheitsmaßnahmen zu entfernen.
  6. MyYounit ist jederzeit berechtigt zu prüfen, ob der Auftraggeber (die geistigen Eigentumsrechte an oder in) den Dienst(en) und/oder der Anwendung in einer mit dem Vertrag vereinbarten Weise nutzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf erstes Anfordern von MyYounit an einem solchen Audit mitzuwirken.

14. Daten des Auftraggebers und Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Soweit Daten, die keine personenbezogenen Daten sind, vom Auftraggeber bei den Diensten verwendet und/oder vom Auftraggeber in die Anwendung eingegeben werden, bleibt der Auftraggeber hierfür vollständig selbst verantwortlich und haftbar. Der Auftraggeber garantiert, dass alle bereitgestellten Daten richtig, genau, vollständig und aktuell sind und bleiben. MyYounit ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Daten zu überprüfen, und ist hierfür nicht verantwortlich oder haftbar. Daten dürfen nur im Einklang mit dem Vertrag und diesen Bedingungen verwendet werden.
  2. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, trägt der Auftraggeber als Verantwortlicher Sorge für eine rechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO und verwandten Gesetzen und Vorschriften. Die Parteien haben einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der untrennbarer Bestandteil des Vertrages und dieser Bedingungen ist, die ebenfalls darauf Anwendung finden. Der Auftraggeber stellt MyYounit frei und hält sie vollständig schadlos von sämtlichen Ansprüchen Dritter und (Folge-)Schäden infolge einer Verletzung der vorgenannten Gesetze und Vorschriften durch den Auftraggeber sowie infolge der Nichteinhaltung des Vertrages und dieser Bedingungen, die sich auf (die Verarbeitung von) personenbezogene(n) Daten beziehen.

15. Haftung und Schadensersatz

  1. MyYounit haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, die der Auftraggeber erleidet und die unmittelbar und ausschließlich die Folge einer MyYounit zuzurechnenden Nichterfüllung des Vertrages sind und die innerhalb einer Frist von höchstens 24 Monaten nach Beendigung des Vertrages oder nach Abnahme auftreten, unter Beachtung der Bestimmungen dieses Artikels.
  2. Die Haftung von MyYounit ist auf höchstens das Dreifache des Rechnungsbetrages ohne Mehrwertsteuer je im Vertrag genannten Zeitraum begrenzt, und zwar auf einen Höchstbetrag von 25.000,– €. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Dauerschuldvertrag, so ist die Haftung auf einen Betrag begrenzt, der dem Dreifachen des Gesamtbetrages entspricht, der im Rahmen des Auftrags in den letzten sechs Monaten vor Eintritt des Schadens des Auftraggebers ohne Mehrwertsteuer vereinbart wurde, und zwar auf einen Höchstbetrag von 25.000,– €. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für etwaige Freistellungsverpflichtungen von MyYounit.
  3. Hat die Bestimmung in den Artikeln 15.1 und 15.2 aus irgendeinem Grund keinen Bestand, so gilt in allen Fällen, dass die Haftung von MyYounit auf den Betrag begrenzt ist, den der Versicherer von MyYounit im betreffenden Fall auszahlt.
  4. Sofern und soweit (das Funktionieren der) Dienste und Anwendungen von (dem Funktionieren von) Leistungen Dritter abhängig ist, haftet MyYounit darüber hinaus niemals für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar infolge des Nicht-(mehr-)Funktionierens der Leistungen dieser Dritten entstanden sind.
  5. Eine Reihe zusammenhängender schadensverursachender Ereignisse gilt für die Anwendung dieses Artikels als ein einziges Ereignis/ein einziger Schadensfall.
  6. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen und/oder -ausschlüsse gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von MyYounit und der Erfüllungsgehilfen, die von MyYounit bei der Erfüllung eines Vertrages eingeschaltet werden.

16. Aussetzung und Auflösung des Vertrages

  1. MyYounit ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder den Vertrag – ohne vorherige Mahnung – aufzulösen, wenn (i) der Auftraggeber die Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, (ii) nach Abschluss des Vertrages MyYounit bekannt gewordene Umstände begründete Anhaltspunkte dafür bieten, dass der Auftraggeber die Verpflichtungen nicht erfüllen wird, (iii) der Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages um Sicherheitsleistung für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag ersucht wurde und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist, oder (iv) durch die Verzögerung auf Seiten des Auftraggebers von MyYounit nicht mehr verlangt werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
  2. Darüber hinaus ist MyYounit berechtigt, den Vertrag – ohne vorherige Mahnung – aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist, oder wenn sich anderweitig Umstände ergeben, die derart sind, dass von MyYounit billigerweise nicht mehr verlangt werden kann, den Vertrag unverändert aufrechtzuerhalten.
  3. Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen von MyYounit gegen den Auftraggeber sofort fällig. Setzt MyYounit die Erfüllung der Verpflichtungen aus, behält sie ihre Ansprüche aus Gesetz, Vertrag und diesen Bedingungen.
  4. Im Falle der Liquidation, der (Beantragung von) Zahlungsaufschub oder Insolvenz, der Pfändung – sofern und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird – zu Lasten des Auftraggebers, der Schuldenregelung oder eines anderen Umstands, aufgrund dessen der Auftraggeber nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es MyYounit darüber hinaus frei, den Vertrag sofort – ohne vorherige Mahnung – und mit sofortiger Wirkung (teilweise) aufzulösen. Die Forderungen von MyYounit gegen den Auftraggeber sind in diesem Fall sofort fällig.
  5. Geht MyYounit zur Aussetzung oder Auflösung über, so ist sie gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise zum Ersatz der dadurch entstehenden Schäden und Kosten verpflichtet.
  6. Hat der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erhalten, so sind diese Leistungen und die damit zusammenhängende Zahlungspflicht nicht Gegenstand der Rückabwicklung. Beträge, die MyYounit vor der Auflösung im Zusammenhang mit Leistungen, die sie zur Erfüllung des Vertrages bereits erbracht oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben uneingeschränkt vom Auftraggeber geschuldet und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig. Darüber hinaus werden die erbrachten Arbeiten und die für die Erfüllung des Vertrages reservierte Arbeitszeit vollständig beim Auftraggeber in Rechnung gestellt.

17. Geheimhaltung

Beide Parteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen ihres Vertrages voneinander oder aus anderen Quellen erhalten haben. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer Partei mitgeteilt wurde oder sich aus der Art der Informationen ergibt. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn eine Offenlegung aufgrund von Gesetz oder Verordnung oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zu erfolgen hat.

18. Vertragsdauer, Fristen und Folgen der Beendigung

  1. Der Vertrag beginnt zum im Vertrag genannten Datum und wird für die Dauer eines Kalenderjahres für Software und von 60 Monaten für Hardware geschlossen. Nach Ablauf dieser Frist(en) verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um ein Kalenderjahr, sofern nicht eine der Parteien vor Ablauf der (verlängerten) Frist unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten den Vertrag per Einschreiben kündigt. Siehe Artikel 18.3 für die finanzielle Abwicklung.
  2. Abweichend von Artikel 18.1 gilt, dass MyYounit jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen, ohne dem Auftraggeber irgendeine (Schadens- oder Kosten-)Entschädigung zu schulden.
  3. Bei Beendigung des Vertrages erfolgt eine Abrechnung nach folgendem Verfahren:
    • Bei Beendigung zum nächsten Kalenderjahr unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten werden die (Lizenz-)Kosten bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres bis zum Beendigungsdatum in Rechnung gestellt.
    • Bei Beendigung des Vertrages innerhalb eines laufenden Kalenderjahres (Verlängerung) werden die Lizenzkosten für dieses laufende Jahr auf einmal abgerechnet. Die für die Abrechnung zu verwendenden monatlichen (Lizenz-)Kosten entsprechen den durchschnittlichen monatlichen Kosten der letzten 3 Monate vor der Kündigung.
  4. Bei Beendigung des Vertrages kann der Auftraggeber eine einmalige Bereitstellung der bei der Nutzung der Dienste eingegebenen Daten, einschließlich personenbezogener Daten, anfordern. MyYounit kann diese Daten dem Auftraggeber in einem gebräuchlichen Format zur Verfügung stellen. Gibt der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung des Vertrages an, dass er die vorgenannte Datenübertragung wünscht, so ist MyYounit berechtigt, die Daten sofort und ohne vorherige Ankündigung zu löschen und zu vernichten.

19. Eigentum an der Hardware

  1. Wird Hardware auf Grundlage eines Vertrages dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, so bleibt die Hardware jederzeit Eigentum von MyYounit.
  2. Soweit Hardware auf Grundlage des Vertrages an den Auftraggeber verkauft und geliefert wird, gilt ein Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Waren bleiben ausschließliches Eigentum von MyYounit, bis der Auftraggeber alle Verpflichtungen – aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag/den Verträgen, einschließlich Ansprüchen auf Vertragsstrafe, Zinsen und Kosten – erfüllt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Auftraggeber verpflichtet, die von MyYounit gelieferten Waren getrennt von anderen Sachen und deutlich als Eigentum von MyYounit gekennzeichnet aufzubewahren sowie ordnungsgemäß zu versichern und versichert zu halten.
  3. Nachdem MyYounit sich auf den Eigentumsvorbehalt berufen hat, darf sie die gelieferten Waren zurückholen. Der Auftraggeber gestattet MyYounit den Zutritt zu dem Ort, an dem sich die Waren befinden. Kann sich MyYounit nicht auf ihren Eigentumsvorbehalt berufen, weil die gelieferten Waren vermischt, verformt oder verbunden wurden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die neu entstandenen Sachen an MyYounit zu verpfänden oder zu verhypothekieren. Die Rückholung der Waren erfolgt auf Kosten von MyYounit.

20. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Auf alle von MyYounit geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG/Wiener Kaufrechtsübereinkommen) ist ausgeschlossen.
  2. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden ausschließlich vom Gericht Overijssel (Rechtbank Overijssel), Ort Zwolle, Niederlande, entschieden.
  3. Diese Bedingungen sind in niederländischer Sprache verfasst und wurden der Übersicht halber ins Englische und Deutsche übersetzt. Rechtsverbindlich und maßgeblich ist die niederländische Fassung. Bei Widersprüchen oder Auslegungsunterschieden zwischen den Sprachfassungen ist die niederländische Fassung maßgeblich.

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